Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg

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Mündliche Abschlussprüfung

Termine und Organisatorischer Ablauf

Erster Schritt

Der Lehrstuhl für Betriebswirtschaftliche Steuerlehre bietet die mündliche Abschlussprüfung 2 mal im Jahr jeweils zu Beginn des Wintersemesters (Oktober) und Sommersemesters (April) an.

Falls Sie beabsichtigen die mündliche Abschlussprüfung zu absolvieren, senden Sie bitte eine E-Mail an das Sekretariat von Prof. Dr. Gerhard Kraft (). Geben Sie dabei auch die von Ihnen abgeschlossenen Module der Vertiefungsrichtung „Betriebliche Steuerlehre und Steuerrecht“ an.

Wichtig:

Für einen Termin im Wintersemester (Oktober) melden Sie sich bis zum 31.08.

Für einen Termin im Sommersemester (April) melden Sie sich bis zum 28.02.

Nur dann kann eine konkrete Planung sowie Terminvereinbarung erfolgen.

Zweiter Schritt

Nach Terminvereinbarung mit dem Lehrstuhl melden Sie die mündliche Abschlussprüfung beim Prüfungsamt mit dem dazugehörigen Formular an. Dieses finden Sie auf den Seiten des Prüfungsamtes.

  • Voraussetzung ist insbesondere der erfolgreiche Abschluss der Vertiefungsrichtung „Betriebliche Steuerlehre und Steuerrecht“ und der Nachweis der erforderlichen LP lt. Prüfungsordnung (mindestens 90 LP im Master ATF)
  • Tragen Sie dazu alle Module in Ihrer Vertiefungsrichtung im Anmeldeformular des Prüfungsamtes ein.
  • Die Anmeldung beim Prüfungsamt muss mindestens 2 Wochen vor dem vereinbarten Termin erfolgen. Dies ist zwingend zu berücksichtigen.

Des Weiteren sind stets die Hinweise des Prüfungsamtes sowie die Regularien Ihrer Prüfungsordnung zu beachten.

Inhalt

Die Prüfung erstreckt sich inhaltlich über die von Ihnen absolvierten Module der Vertiefungsrichtung „Betriebliche Steuerlehre und Steuerrecht“.

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